Sammlungen erklärungsbedürftiger Wörter gibt es seit dem Altertum. Wir sind der Ansicht: Noch nie waren Glossare so nützlich wie heute.
Eine qualifizierte elektronische Signatur ist gemäß § 2 Nr. 3 SigG eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die unter Verwendung einer sicheren Signaturerstellungseinheit erzeugt wurde und zum Zeitpunkt der Signaturerstellung auf einem gültigen qualifizierten Zertifikat beruht.
Ein qualifiziertes Zertifikat ist ein Zertifikat, das von einem Zertifizierungsdiensteanbieter gemäß Signaturgesetz für natürliche Personen ausgestellt wird. Insbesondere muss eine Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers anhand eines amtlichen Ausweises erfolgen.