So macht Ihnen keiner was vor. Aber nach!
Sammlungen
erklärungsbedürftiger Wörter gibt es seit dem Altertum. Wir sind der Ansicht:
Noch nie waren Glossare so nützlich wie heute.
Inhouse-Vergabe
Der Begriff Inhouse-Vergabe
bezeichnet im Vergaberecht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages durch einen
öffentlichen Auftraggeber an einen Dritten, z. B. ein Unternehmen, das von
diesem öffentlichen Auftraggeber "beherrscht" wird. „Beherrscht“
bedeutet hier, dass kein privatwirtschaftlicher Anteilseigner beteiligt sein
darf, aber jedoch z. B. mehrere Kommunen.