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Auf dieser Seite stellen wir Ihnen unterschiedliche Dokumente und Werkzeuge für Ihre tägliche Arbeit in Wirtschaft oder Verwaltung zur Verfügung.

  • Vergabevorschriften

    Vergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte

    Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechts-Modernisierungsgesetz VergRModG)
    Das “Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts” vom 17. Februar 2016 wurde am 23. Februar 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet. Im Zentrum steht dabei die Novellierung des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

    Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModVO)
    Am 14. April 2016 wurde im Bundesgesetzblatt, Ausgabe Nr. 16 vom 14. April 2016, BGBl. I S. 624, die Vergaberechts-Modernisierungsverordnung (VergRModVO), der der Bundesrat bereits am 18.März zugestimmt hatte, verkündet. Damit wurde sichergestellt, dass neben dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auch die Vergabeverordnung (VgV), die Sektorenverordnung (SektVO), die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO), die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) sowie die VOB/A – EU zum 18. April 2016 in Kraft getreten und die Umsetzung der betreffenden EU- Richtlinien fristgerecht erfolgt sind.

    Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – Teil 4
    Die Grundlagen des Vergaberechts oberhalb der Schwelle sind im vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen enthalten. Geregelt wird u.a. die diskriminierungsfreie und transparente Vergabe, der Grundsatz der Vergabe auf das wirtschaftlichste Angebot, der Begriff des öffentlichen Auftragsgebers, die Verfahrensarten und das Rechtsmittelverfahren.

    Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV)
    Diese Rechtsverordnung regelt u. a. Details zu den Schwellenwerten, zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen und zur Vergabestatistik.

    Sektorenverordnung – SektVO
    Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung in der Fassung der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungs-Verordnung – VergRModVO) vom 12. April 2016, BGBl I vom 14.04.2016

    Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
    Die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) enthält umfassende Bestimmungen für Bau- und Dienstleistungskonzessionen.

    Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)
    Mit der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) wird erstmals eine Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen eingeführt.

    Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV)
    Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/81/EG wurde die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) erlassen, die den bereichsspezifischen Besonderheiten der Beschaffung verteidigungs- und sicherheitsrelevanter Leistungen Rechnung trägt.

    VOB/A – EU 
    Die Neufassung der VOB/A, Abschnitt 2, enthält Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG (VOB/A  EG)

    Durchführungsverordnung zur Einführung des Standardformulars für die EEE
    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/7 DER KOMMISSION vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung

    Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte

    VOB/A und VOB/B 2016
    Im Bundesanzeiger wurden am 19.01.2016 die Teile A und B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A; VOB/B- Ausgabe 2016) veröffentlicht.

    Abschnitt 1 Teil A der VOB in der Ausgabe 2016 
    Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat im Bundesanzeiger vom 1.7.2016 eine nochmals überarbeitete Fassung der VOB/A 1. Abschnitt bekannt gegeben. Er ist von den öffentlichen Auftraggebern seit dem 1.10.2016 anzuwenden

    VOB/A 2019
    Die vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeiteten Abschnitte 1 bis 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) sind am 19. Februar 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden (BAnz AT 19.02.2019 B2). Abschnitt 1 der VOB/A 2019 soll auf Bundesebene zum 1. März 2019 in Kraft treten. Die Anwendung der Vorschriften der Abschnitte 2 und 3 VOB/A wird durch eine Verweisung in der Vergabeverordnung (VgV) bzw. der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) verbindlich vorgeschrieben.

    Synoptische Gegenüberstellung der VOB/A 2016 und VOB/A 2019
    Als Arbeitshilfe verweisen wir auf die zusammenfassende und vergleichende Übersicht und Gegenüberstellung der VOB/A 2016 und VOB/A 2019 des forum vergabe e.V.

    Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
    Am 07.02.2017 wurde die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das neue Regelwerk soll im Frühjahr 2017 in Kraft treten und die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A Abschnitt 1) ersetzen. Dafür müssen die maßgeblichen haushaltsrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder auf die neue UVgO Bezug nehmen.

    VOL/A 2009
    Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A

    VOF 2009
    Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen

    Übersicht der Tariftreue- und Vergabegesetze der Bundesländer bei öffentlichen Ausschreibungen

  • Formulare für öffentliche Auftraggeber

    Nationale Bekanntmachung

    Nationale Bekanntmachung über subreport veröffentlichen

    Bitte füllen Sie das Bekanntmachungsformular Ihren Anforderungen entsprechend aus und senden Sie es uns zur kostenfreien Veröffentlichung zu. Klicken Sie dazu einfach auf die E-Mail-Adresse Ihrer Region und fügen das ausgefüllte Formular der E-Mail bei.

    E-Mail-Adresse Region Bundesland
    01@subreport.de Schleswig-Holstein und Hamburg SH, HH
    02@subreport.de Oldenburg, Osnabrück, Bremen NI, HB
    03@subreport.de Hannover, Braunschweig, Göttingen NI
    04@subreport.de Ruhrgebiet und Niederrhein NW
    05@subreport.de Münster, Bielefeld und Paderborn NW
    06@subreport.de Düsseldorf, Köln, Aachen NW
    07@subreport.de Kassel, Gießen, Fulda HE
    08@subreport.de Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt HE
    09@subreport.de Rheinland-Pfalz und Saarland RP, SL
    10@subreport.de Baden-Württemberg (Norden) BW
    11@subreport.de Baden-Württemberg (Süden) BW
    12@subreport.de Ober-, Mittel- und Unterfranken BY
    13@subreport.de Oberpfalz und Niederbayern RP, BY
    14@subreport.de Oberbayern und Schwaben BY, BW
    21@subreport.de Mecklenburg-Vorpommern MV
    22@subreport.de Berlin-Brandenburg BE, BB
    23@subreport.de Sachsen-Anhalt ST
    24@subreport.de Thüringen TH
    25@subreport.de Sachsen SN

    EU-Bekanntmachung
    Mit Inkraftreten der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 der Kommission vom 11. November 2015, müssen EU-weite Auftragsbekanntmachungen mittels der Online-Anwendung eNOTICES oder mittels TED-eSender versendet werden.
    Mehr Informationen dazu bei: SIMAP

    subreport ist qualifizierter TED-eSender. Ersparen Sie sich unnötige Mehrarbeit und veröffentlichen Sie Ihre EU-weiten Bekanntmachungen direkt mit subreport ELViS!

  • EU-Vergaberichtlinien

    Am 28.03.2014 wurden die neuen europäischen Vergaberichtlinien im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die EU-Richtlinien treten am 20. Tag nach der Veröffentlichung, am 18.04.2014, in Kraft und sind innerhalb von 2 Jahren bis zum 18.04.2016 in deutsches Recht umzusetzen. Ziele der Novellierung des EU-Vergaberechts sind eine Vereinfachung und Flexibilisierung der Vergabeverfahren, eine Erweiterung der elektronischen Vergabe sowie die Verbesserung des Zugangs für kleine und mittlere Unternehmen zu den Vergabeverfahren.

    Die Modernisierung des EU-Vergaberechts umfasst drei Richtlinien:

    BMWi informiert über Neuregelungen zur eVergabe

    Das Referat für öffentliche Aufträge und Immobilienwirtschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hat ein Informationsschreiben zu Neuregelungen im Bereich eVergabe sowie eine Übersicht zu den Fristen für die Umsetzung der eVergabe in nationales Recht veröffentlicht.

    „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergModG)“ liegt vor.

    Diese Novelle, die am 24. Juni 2015 vom Bundeskabinett beschlossen werden soll, ist der erste Schritt eines zweistufigen Verfahrens. In dieser ersten Stufe erfolgt die grundlegende Neufassung des 4. Teiles des GWB (§§ 97 ff.). Im Herbst 2015 beginnt dann die zweite Stufe, in der die Neufassung der VgV und der SektVO und die neue Rechtsverordnung zur Konzessionsvergabe erfolgen. Bitkom Consult-Vergaberecht hat eine aktuelle Synopse zu den geplanten Änderungen im Entwurf des GWB erstellt und uns zur Verfügung gestellt:

  • Aktuelle Schwellenwerte

    Die EU-Schwellenwerte werden mit Wirkung zum 01.01.2024 erhöht. Sie wurden in der Verordnung 2023/2495 vom 15. November 2023 veröffentlicht. 

      Neuer Schwellenwert Bisheriger Schwellenwert
    Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberer und Oberster Bundesbehörden 143.000 € 140.000 €
    Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber 221.000 € 215.000 €
    Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern 443.000 € 431.000 €
    Bauaufträge 5.538.000 € 5.382.000 €
    Konzessionsvergaben 5.538.000 € 5.382.000 €

    Gem. Art. 6 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU legt die Kommission alle zwei Jahre die Schwellenwerte mit Wirkung zum 1. Januar neu fest. Die vorgenannten „neuen“ Schwellenwerte gelten daher für die Jahre 2024 und 2025.

  • CPV-Codes

    Seit dem 15.09.2008 gibt es laut EU-Verordnung neue CPV-Codes. Diese haben wir in die subreport online-Datenbank integriert, da die Öffentliche Hand verpflichtet ist, ab sofort mit dem neuen CPV-Vokabular zu arbeiten. Die neuen CPV-Codes und deren Beschreibung haben wir für Sie als PDF hinterlegt.

    CPV-Codes Stand 2008

  • Rechtsschutz für Bieter - Checkliste für Nachprüfungsanträge

    Die Rüge ist ein kostengünstiges Rechtsmittel im Vergabeverfahren, mit dem Bieter öffentliche Auftraggeber oder Vergabestellen auf Vergabefehler hinweisen können und im Optimalfall eine Korrektur von Vergabeentscheidungen erreichen können.

    Hier finden Sie eine ausführliche Checkliste für Nachprüfungsanträge inklusive einem Beispiel für eine Rüge.

    Checkliste “Rechtsschutz für Bieter”

  • Tipps rund um Ausschreibungen

    Sich auf öffentliche Ausschreibungen zu bewerben, kann ein lukratives Geschäft sein. Die Verfahren allerdings sind auf den ersten Blick oftmals schwer zu durchschauen. Was sagen Auftraggeber, wenn man sie nach den häufigsten formalen Fehlern fragt?

    Tipps Bewerber und Bieter

    In fast jedem zweiten Unternehmen haben nach einer Studie der xact4u strategy consulting AG Mängel in IT-Ausschreibungen zu erheblichen Problemen in den anschließenden Projekten geführt. Jörg Gruhler, Vorstand der Unternehmensberatung, skizziert aus Praxissicht die typischen Probleme und wie sie sich vermeiden lassen.

    Praxis-Tipps bei IT Ausschreibungen

    Die Durchführung von Ausschreibungen ist eine zentrale Aufgabe des strategischen Einkaufs. Doch trotz der enormen Bedeutung für den Einkaufs- und damit den Unternehmenserfolg werden beim Management von Ausschreibungen immer wieder Fehler begangen. HÖVELER HOLZMANN CONSULTING hat für Sie eine Liste mit 12 Erfolgsfaktoren („Best Practices“) erfolgreicher Ausschreibungen zusammengefasst.

    Checkliste Ausschreibungsmanagement

  • Empfehlungen zur nachhaltigen Beschaffung

    Unter “nachhaltige Beschaffung durch öffentliche Auftraggeber” versteht man einen Prozess, Produkte und Dienstleistungen zu beschaffen, die von der Herstellung bis zur Entsorgung, unter Berücksichtigung sozialer, ökologischer und ökonomischer Aspekte, geringere Folgen für die Umwelt haben, als vergleichbare Produkte und Dienstleistungen.

    Das geltende Vergaberecht bietet öffentlichen Auftraggebern viele Möglichkeiten, strategische, nachhaltige Aspekte im Vergabeverfahren zu berücksichtigen (vgl. § 97 Abs. 3 GWB und § 2 Abs. 3 UVgO). Diese müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Damit können Leistungen beschafft werden, die umweltbezogene, soziale und innovative Belange in besonderer Weise berücksichtigen.


    Links

    Gesetze, Regelungen, Leitfäden, Beispiele aus Bund, Ländern & Kommunen
    http://www.nachhaltige-beschaffung.info
    Beschaffungsamt des BMI – Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung

    Anlaufstelle bei allen Fragen rund um das Thema innovative öffentliche Beschaffung
    https://www.koinno-bmwi.de
    Kompetenzzentrum innovative Beschaffung

    Kompass Nachhaltigkeit – Informationen zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung
    https://www.kompass-nachhaltigkeit.de
    Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ)

    Umweltfreundliche Beschaffung
    https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/umweltfreundliche-beschaffung
    Umweltbundesamt

    Umwelt- und Sozialsiegel
    https://www.siegelklarheit.de/home
    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

     

    Downloads

    Grundlagen nachhaltiger Beschaffung in Kommunen (Vortrag vom 10.09.2019)
    Ilse Benecke M.A., Leiterin Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung

    Innovative öffentliche Beschaffung (Leitfaden, 2. Auflage 2017)
    Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI)

    Leitfaden Nachhaltige Beschaffung (Version 1, 03.06.2019)
    Herausgeber: Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V.

    Möglichkeiten einer ökologisch und sozial nachhaltigen Beschaffung (Februar 2019)
    Herausgeber: FEMNET e.V.

    Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (Aktualisierung Februar 2019)
    Herausgeber: Umweltbundesamt

  • Download- und Bearbeitungshilfen

    GAEB-Dateien lassen sich i.d.R. am besten mit handelsüblicher Software mit GAEB-Schnittstelle bearbeiten. Einige Auftraggeber stellen zur Bearbeitung der GAEB-Dateien spezielle Programme zur Verfügung. Ein kostenloses Werkzeug für die Bearbeitung solcher Dateien wird auf www.heitker.de unter „Downloads / Bieterprogramm” zur Verfügung gestellt.

    Mit dem kostenlosen, browserbasierten Web-GAEB-Konverter von der Firma DanglIT können Sie Dateien schnell zwischen den GAEB Formaten sowie Microsoft Excel umwandeln und beschädigte GAEB Dateien reparieren.

    Der „PDF-Leser” (Acrobat Reader) ist eine kostenlose und frei verteilbare Software, die die Darstellung und den Ausdruck von PDF-Dateien ermöglicht. Hier können Sie sich den Acrobat Reader kostenfrei herunterladen.

    Der “Word-Viewer” ist eine kostenlose und frei verteilbare Software, die die Darstellung und den Ausdruck von Word-Dateien ermöglicht. Hier können Sie sich den Word-Viewer kostenfrei herunterladen.

    Teamviewer ist eine Fernwartungssoftware der Firma TeamViewer GmbH, die Sie ohne Installation starten können. Hier können Sie den Teamviewer kostenfrei herunterladen:

    Nachfolgend finden Sie eine praktische Ausfüllhilfe zu Auftragsbekanntmachungen nach VgV (Architektenleistungen)
    Erläuterungen zum Formblatt: Auftragsbekanntmachung (Ausfüllhilfe)

     

  • Richtlinie zum Formblatt 225 VHB

    Die Stoffpreisgleitklausel findet bei Bauaufträgen für Bundesbaumaßnahmen Anwendung. Sie gilt auch für die Abrechnung von Nachträgen.

    Die komplette Stoffpreisgleitklausel zum Download finden Sie hier.

    Eine Übersicht des Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte finden Sie hier.

    Tipps zur Anwendung der Stoffpreisklausel finden Sie hier.

  • Muster-Eigenerklärungen wegen Russland-Sanktionen

    Für noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren ab Erreichen der EU-Schwellenwerte haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK, Rundschreiben vom 14.4.2022, Az.: 2006/000#1) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB, Rundschreiben vom 14.4.2022, Az.: BWI7-7049/2#1) Muster von Eigenerklärungen zur Vorlage durch Bewerber und Bieter zur Verfügung gestellt. Seit dem 9.4.2022 gilt wegen des unmittelbar geltenden Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ein Zuschlagsverbot für noch nicht erteilte öffentliche Aufträge im Oberschwellenbereich, die im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen stehen.

    Muster-Eigenerklärung des BMWK

    Muster-Eigenerklärung des BMWSB

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