Aus dem Beschluss des europäischen Rates für das Konjunkturpaket II erhalten Sie hier die wichtigsten Änderungen:
Diese
Regelungen gelten vorläufig jeweils für die Jahre 2009 und 2010.
1) Beschleunigte Verfahren
Die Dauer eines EU-Vergabeverfahrens wird von 87 auf 30 Tage reduziert. Weitere Informationen finden Sie hier.
2) Änderung der Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben
Bauleistungen:
- Beschränkte Ausschreibung: 1 Mio. €
- Freihändige Vergabe: 100.000 €
Dienst- und Lieferleistungen:
- Freihändige Vergabe und Beschränkte Ausschreibung: 100.000 €
Weitere Informationen finden Sie hier.
3) Änderungen bei den Nachweispflichten für bietende Unternehmen bei Dienst- und Lieferleistungen
Eigenerklärungen zum Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind ausreichend.
4) Veröffentlichung von vergebenen Aufträgen bei Dienst- und Lieferleistungen
Ab einem Auftragswert von 25.000 € sind vergebene Aufträge unverzüglich für die Dauer von mindestens einem Monat zu veröffentlichen.
Weitere Informationen zu den Punkten 3) und 4) finden Sie hier.