Auftragsvolumen einer öffentlichen Ausschreibung, ab dem EU-Richtlinien anzuwenden sind. Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge liegt diese Grenze bei 193.000 Euro (zzgl. MwSt.), für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich bei 387.000 Euro (zzgl. MwSt.), für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden bei 125.000 Euro (zzgl. MwSt.), für Bauaufträge bei 4.845.000 Euro (zzgl. MwSt.). (Stand 01.01.2010)